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Über Neuigkeiten in der Entwicklung des Kinder- und Jugendhauses St. Josef informiert der aktuelle „Info“-Newsletter.
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Pressemeldungen
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FAQ
Kurz gefragt und schnell geantwortet
Warum leben die Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung?
Es gibt viele Gründe, warum Kinder und Jugendliche nicht bei ihren Eltern leben. Ursache kann beispielsweise die Erkrankung der Eltern, eine Überlastung der Eltern, Gewalt in der Familie, Trennung und Scheidung oder eine ausgeprägte Schulverweigerung der Kinder und Jugendlichen sein. In der Regel stellen in solchen Situationen die Eltern einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung und das Jugendamt entscheidet mit ihnen, welche Hilfe geeignet sein kann. In vielen Fällen wird diese Hilfe im Kinder- und Jugendhaus St. Josef angefragt und gefunden.
Was ist mit den Eltern?
Die Eltern werden von uns gerne mit in die Hilfe einbezogen. Fast alle Kinder und Jugendlichen haben auch nach der Aufnahme in unserer Einrichtung weiterhin Kontakt zu mindestens einem Elternteil und möchten auch wieder zurück nach Hause. Die Rückführung ist in den meisten Hilfemaßnahmen das oberste Ziel.
Dürfen die Kinder und Jugendlichen auch nach Hause?
Die meisten Kinder und Jugendlichen fahren einmal im Monat nach Hause, manche öfter aber selten weniger. Das hängt im Einzelfall von der Situation zuhause, dem Hilfeverlauf und manchmal auch von der Entfernung zum Wohnort der Eltern ab.
Woher kommen die Kinder und Jugendlichen?
Ein großer Teil der Kinder kommt aus Familien, die in den umliegenden Kreisen Stormarn, Segeberg, Ostholstein, Herzogtum Lauenburg oder den Städten Norderstedt und Hamburg leben, wobei die Örtlichkeit für die Aufnahme grundsätzlich keine Rolle spielt.
Die familiären oder kulturellen Wurzeln der Familien sind so vielfältig wie die Gesellschaft, in der wir leben.
Wie wohnen die Kinder und Jugendlichen?
Die Wohngruppen haben üblicherweise acht bis zehn Plätze. Das entspricht den allgemeinen Rahmenbedingungen der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein. Für Jugendliche sind Einzelzimmer vorgesehen, Kinder wohnen auch in Mehrbettzimmern. Für Jugendliche über 16 Jahren gibt es Möglichkeiten der Verselbständigung in Wohngemeinschaften und Trainingswohnungen.
Wer betreut die Kinder und Jugendlichen?
In den Wohngruppen findet eine Rund-um-die Uhr-Betreuung statt, d.h. auch nachts bleibt ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin für die Kinder und Jugendlichen ansprechbar.
Die Betreuung leisten überwiegend Erzieherinnen und Erzieher. Es gibt aber auch Heilerziehungspfleger und -pflegerinnen, Ergotherapeuten und -therapeutinnen, Sozialarbeiter und -arbeiterinnen, die die Kompetenz der Teams erweitern.
Wie kommen die Kinder und Jugendlichen in die Einrichtung?
Eltern, die Unterstützung durch das Jugendamt erhalten, stellen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung. Dabei kann unsere Einrichtung als Träger der Hilfe ins Spiel kommen. In einem Kennlernverfahren wird dann über eine Aufnahme entschieden.
Manchmal wenden sich Jugendliche auch selbst an das Jugendamt und bitten um Hilfe. Gemeinsam wird nach der angemessenen Hilfe gesucht.
Wenn das Jugendamt eine Gefahr für ein Kind oder einen Jugendlichen sieht, kann das Jugendamt auch ohne das Einverständnis der Eltern über eine Unterbringung entscheiden. Das heißt dann „Inobhutnahme“.
Was läuft hier anders, als bei den Eltern?
Probleme in den Familien sind häufig festgefahren. Durch den Abstand kann sich ein neuer Zugang entwickeln. Erzieherinnen und Erzieher haben eine drei- bis fünfjährige pädagogische Ausbildung durchlaufen. Sie haben spezielles Wissen und einen Abstand zu den Problemen in der Familie und können dadurch helfend und unbelastet auf Kinder, Jugendliche und Eltern zugehen.
Sind die Kinder und Jugendlichen alle schwer erziehbar?
Nein, viele Kinder und Jugendliche haben in ihrem Leben schon schwierige Situationen meistern müssen und eigene Strategien im Umgang mit der Welt entwickelt. Diese stehen manchmal ganz im Gegensatz zu den Anforderungen, die die Welt an sie stellt. Dazu gehören unter anderem die Schwierigkeiten, Erwachsenen zu vertrauen, über sich bestimmen zu lassen oder Regeln und Grenzen einzuhalten.
Kommen die Kinder und Jugendlichen oft mit den Regeln und Gesetzen in Konflikt?
Sich an Regeln und Gesetze anzupassen ist ein Lernprozess, der Vertrauen in die Welt und Vorbilder erfordert. Häufig brauchen Kinder und Jugendliche, die bei uns leben, für diesen Lernprozess länger als ihre Altersgenossen.
Was machen die Kinder und Jugendlichen den ganzen Tag in der Einrichtung?
Die Kinder und Jugendlichen leben ein bisschen wie in einer Familie. Sie stehen morgens auf, frühstücken, gehen in die Schule, Kinder in den Kindergarten. Sie kommen meist mittags in die Wohngruppe zurück, essen zu Mittag, erledigen ihre Hausaufgaben, treffen Freundinnen und Freunde, gehen zum Sport oder haben andere Termine.
Um 18 Uhr treffen sich alle zum gemeinsamen Abendbrot. Danach geht es, je nach Alter, wieder nach draußen. Sie treffen sich mit Freundinnen oder Freunden oder schauen noch gemeinsam einen Film an, bevor es dann früher oder später zu Bett geht.
Welche besonderen Angebote bietet die Einrichtung?
Zur Gestaltung des Alltags bietet ein Freizeitpädagoge zusätzliche Aktivitäten an, wie z.B. Sportangebote, Ausflüge und besondere Tagesangebote. Er begleitet auch das von den Kidnern und Jugendlichen gewählte Jugendparlament und ist gewählter Vertrauenspädagoge. Es gibt einen PC-Raum mit sechs Arbeitsplätzen und ein großes Außengelände mit vielen Spielmöglichkeiten.
Wenn Kinder oder Jugendliche einen Förderbedarf zeigen, der die vorhandenen Möglichkeiten einer Wohngruppe übersteigt, bieten unsere sogenannten „Module“ die Möglichkeit, die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen auszuweiten.
Dürfen die Kinder und Jugendlichen die Einrichtung auch ohne Begleitung verlassen?
Selbstverständlich dürfen die Kinder und Jugendlichen (abhängig von Alter und Entwicklungsstand) die Einrichtung ohne Begleitung verlassen. Sie gehen allein in die Schule, in die Stadt zum Einkaufen oder um Freunde und Freundinnen zu treffen. Üblich ist, dass sie sich bei ihren Erziehern oder Erzieherinnen abmelden und sagen, was sie vorhaben.
Was müssen die Kinder und Jugendlichen tun, wozu werden sie verpflichtet?
Die Wohngruppe ist eine kleine Gemeinschaft und zum Zusammenleben trägt jeder und jede etwas bei. Je nach Alter gilt es wöchentlich das Zimmer aufzuräumen und die eigene Wäsche zu waschen. Es gibt aber auch sognannte „Ämter“ für die Organisation des Alltags in der Wohngruppe, wie beispielsweise Tischdecken, Spülmaschine ein- und ausräumen, Flur fegen, Wohnzimmer aufräumen u.a.m.
Wann verlassen die Kinder- und Jugendlichen die Einrichtung wieder?
Diese Frage lässt sich nur individuell auf das einzelne Kind oder den einzelnen Jugendlichen bezogen beantworten. Wichtige Faktoren sind das Alter oder der Reifungsprozess, feststellbare Veränderungen bei familiären Problemen und der Wille der Beteiligten.
Gehen die Kinder und Jugendlichen zur Schule?
Sie gehen in den Kindergarten, in die Schule, machen eine Ausbildung oder leisten ein Praktikum. Für Schüler, die neu zu uns kommen, gibt es im Haupthaus zur Überbrückung eine Auffangklasse und eine Holzwerkstatt für kreatives Arbeiten. Hier finden alle diejenigen Aufnahme, deren Schulweg nach einer kurzfristigen Aufnahme zu weit ist. Für Schüler mit Schulschwierigkeiten gibt es zusätzlich eine Trainingsklasse oder die Möglichkeit einer Schulbegleitung.
Wer bezahlt den Aufenthalt?
Das Jugendamt trägt die Kosten für die Unterbringung. Die Eltern leisten nach ihren Möglichkeiten einen anteiligen Beitrag, je nach Einkommen.
Muss man katholisch sein?
Nein, die Religionszugehörigkeit oder der Glaube der Kinder und Jugendlichen ist kein Aufnahmekriterium. Als Einrichtung eines kirchlichen Trägers halten wir den Glauben für eine grundlegend positive Fähigkeit eines Menschen und unterstützen darum auch die Rituale und Bräuche anderer Glaubensgemeinschaften.
Links
Wir verweisen hier auf Internetangebote von Einrichtungen und Partnern, mit denen wir kooperieren sowie auf Angebote am Standort unserer Einrichtung.
Stadt Bad Oldesloe
www.badoldesloe.de
Kreis Stormarn – örtliches Jugendamt
www.kreis-stormarn.de
Landesjugendamt Schleswig-Holstein (überörtlicher Träger)
www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/K/kinderJugendhilfe/jugendhilfe_Landesjugendamt.html
Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche
www.buergerbeauftragte-sh.de
Erzbistum Hamburg
www.erzbistum-hamburg.de
Diözesancaritasverband im Erzbistum Hamburg
www.caritas-im-norden.de
Caritasverband für Schleswig-Holstein, Kiel
www.caritas-sh.de
Freiwilligendienste im Erzbistum Hamburg
https://jugend-erzbistum-hamburg.de/fachbereich-freiwilligendienste-fsj-bfd
Katholische Pfarrei Sankt Ansverus
www.sankt-ansverus.de
Kinder- und Jugendhaus St. Elisabeth, Hamburg-Bergedorf
www.st-eli.net
St. Antoniushaus, Kiel
www.skf-kiel.de/st-antoniushaus.html
Don Bosco-Haus – Für das behinderte Kind e.V.
www.donbosco-haus.de