Stellungnahme zu aktuellen Vorwürfen in sozialen Medien
Das Kinder- und Jugendhaus St. Josef in Bad Oldesloe ist derzeit in Online-Foren mit Vorwürfen konfrontiert, die den Charakter vieler Beschwerden haben, welche aber bisher nicht konkret an die in der Einrichtung Verantwortlichen herangetragen wurden. Obwohl die Beschwerden anonym und verallgemeinert vorgetragen werden, möchten wir uns dazu äußern, da sie öffentlich diskutiert werden.
Wie alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe verfügt auch das Kinder- und Jugendhaus St. Josef über ein Schutzkonzept und vielfältige Partizipations-und Beschwerdemöglichkeiten, die gemeinsam mit der Heimaufsicht abgestimmt wurden, regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Bei Aufnahme von Kindern und Jugendlichen werden die Eltern über die verschiedenen Beschwerdemöglichkeiten, die innerhalb wie auch außerhalb der Einrichtung bestehen, informiert. Wir fordern alle an den Hilfeprozessen Beteiligten auf, diese Wege zu nutzen, damit wir Sachverhalte, die bei Eltern, Sorgeberechtigten und den Kindern und Jugendlichen Unzufriedenheit auslösen, prüfen können.
Wir stellen fest, dass auf der Seite Elternerfahrungsaustausch St. Josef auf Facebook Behauptungen aufgestellt werden, die so nicht den Tatsachen entsprechen.
Die Kinder- und Jugendhilfe ist in Deutschland gesetzlich klar strukturiert und die Zuständigkeiten sind mit den Kostenträgern im Detail abgestimmt:
- Eltern stellen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim zuständigen Jugendamt und treffen gemeinsam mit dem Jugendamt die Entscheidung für eine stationäre Hilfe.
- Es gibt eine Kindeswohlgefährdung (z.B. Vernachlässigung, Gewalt, Missbrauch u.a.) im Lebensumfeld der hilfebedürftigen Kinder und Jugendlichen. In diesem Fall nimmt das das Jugendamt das Kind oder den Jugendlichen bzw. die Jugendliche in Obhut.
- Auch Kinder und Jugendliche selbst können beim Jugendamt um Inobhutnahme bitten.
Wenn das Sorgerecht nicht bei den Eltern liegt und die Anträge für eine Unterbringung durch Vormünder gegen den Wunsch der Eltern gestellt werden oder wenn das Jugendamt aus Kinderschutzgründen handelt, kann das dazu führen, dass Eltern sich ausgeschlossen fühlen.
Die Notwendigkeit der Unterbringung wird regelhaft in halbjährlichen Abständen in Hilfeplangesprächen mit Beteiligung der betroffenen Kinder und Jugendlichen, der Sorgeberechtigten und der Einrichtung unter Federführung des Jugendamtes besprochen. Ob das Wohl der Kinder und Jugendlichen ausreichend gesichert ist, wird durch die zuständigen Behörden geprüft.
Konkret werden auf der Seite Elternerfahrungsaustausch St. Josef auf Facebook folgende Behauptungen aufgestellt:
„Jugendliche vom St. Josefhaus sind ständig abgängig“.
Das Kinder- und Jugendhaus St. Josef ist keine geschlossene Einrichtung und die jungen Menschen können sich frei bewegen. Abgängigkeit kommt immer wieder vor und hängt in den meisten Fällen mit der „Abenteuerlust“ von einzelnen Bewohner*innen zusammen. Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten werden in solchen Fällen selbstverständlich darüber informiert.
Der sogenannte Trebegang kann auch der Grund für die Fremdunterbringung sein.
„In Bad Oldesloe soll bekannt sein, dass Jugendliche sich im Parkhaus aufhalten oder in der Fußgängerzone sitzen und Drogen konsumieren!“
Jugendliche aus unserem Haus und andere junge Menschen aus Bad Oldesloe treffen sich an verschiedenen Orten in Bad Oldesloe. Es ist unsere Aufgabe, Teilhabe im Sozialraum zu ermöglichen. Das zeichnet uns als offene Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe aus.
Es gab im letzten Jahr Beschwerden von Anwohner*innen des Parkhauses am Berliner Ring in Bad Oldesloe bezüglich Lärmbelästigung. Es fanden hierzu Gespräche mit der Polizei und der Jugendbeauftragten der Stadt Bad Oldesloe statt. Drogenkonsum war kein Thema dieser Beschwerden.
Für alle jungen Menschen ist es wichtig, eine gesunde Haltung zu Drogen und anderen gefährdenden Substanzen oder Verhaltensweisen zu entwickeln. Dass Jugendliche immer wieder Grenzen austesten und manchmal auch überschreiten ist eine Tatsache, die pädagogisch in allen gesellschaftlichen Bereichen bearbeitet wird. Wir geben jungen Menschen die Möglichkeit, Fehlentwicklungen zu korrigieren, damit sie eine Chance auf einen gelingenden Einstieg ins Erwachsenenleben haben können. Hierbei wird der Kontakt mit Beratungsstellen und der Polizei von uns gepflegt und genutzt.
„Handys der Jugendlichen werden von Betreuern kontrolliert“
Das Internet stellt für Pädagogen*innen in der heutigen Zeit eine besondere Herausforderung dar. Sie sollen und wollen Erfahrungsräume schaffen und gleichzeitig die Privatsphäre und den Schutz der Kinder und Jugendlichen sicherstellen. Darum wurde im Kinder- und Jugendhaus St. Josef gemeinsam mit den Jugendlichen des Jugendparlamentes ein Handyvertrag entwickelt, der den Sorgeberechtigten bei Aufnahme vorgelegt wird. Angeregt durch eine Beschwerde wurde vor zwei Jahren gemeinsam mit der Heimaufsicht ein Verfahren entwickelt, wie die Sorgeberechtigten einbezogen werden, wenn in Einzelfällen die Kontrolle eines internetfähigen Gerätes notwendig erscheint.
„Kinder / Jugendliche müssen Medikamente nehmen, ohne dass die Eltern das wissen und die Zustimmung gegeben haben“.
Es werden im Kinder- und Jugendhaus St. Josef ausschließlich Medikamente gegeben, die ein Arzt bzw. eine Ärztin verschreibt. Handelt es sich um Medikamente zur Behandlung einer psychischen Erkrankung, wird dies mit den Sorgeberechtigten besprochen. Auch werden die Eltern bei Aufnahme gefragt, ob sie einer Vergabe nichtverschreibungspflichtiger Medikamente, z.B. gegen Regelschmerzen, zustimmen.
„Kinder / Jugendliche haben ständig Verletzungen und sind beim Arzt oder im Krankenhaus“
Wenn Kinder und Jugendliche Verletzungen oder Schmerzen haben, wäre es fahrlässig, sie nicht bei einem Arzt vorzustellen. Die Beschwerde ist nicht nachvollziehbar.
„Kontakt wird zwischen Kindern und Eltern unterbunden“
Die Kooperation mit den Eltern ist für stationärer Hilfen ein zentraler Faktor für das Gelingen einer Maßnahme. Das Kinder- und Jugendhaus St. Josef fördert den Kontakt zu den Eltern und versucht, diese aktiv in die Hilfen einzubeziehen. Das Umgangsrecht der Kinder wird generell unbedingt unterstützt.
Es gibt aber auch Hilfemaßnahmen, in denen die Kinder und Jugendlichen zum Schutz vor den eigenen Eltern in einer Einrichtung wie dem Kinder- und Jugendhaus St. Josef untergebracht sind. Hier verhält es sich selbstverständlich anders.
Das Recht auf Umgang liegt beim jungen Menschen. Wenn ein Kind/Jugendlicher seine Eltern nicht sehen will oder darf, wird das von den Pädagogen*innen so umgesetzt.
„Eltern werden zu spät über Vorfälle informiert (lange nicht in der Schule gewesen, Abgängigkeit, Arzt, Krankenhaus)“
In Krisensituationen steht die Überwindung der Krise im Vordergrund. Danach erfolgen Informationen an alle Personen, die ein berechtigtes Informationsinteresse haben. Wenn mehrere Familien, Jugendämter und Vormünder von einem Vorfall betroffen sind, kann sich die Informationsweitergabe in einzelnen Fällen verzögern.
Sollte es dabei Versäumnisse geben, stehen die Beschwerdewege offen. Die Beschwerden helfen, Fehler zu erkennen.
„Betreuer gehen ohne Absprache und Einverständnis der Eltern mit den Kindern zum Arzt“
In der Alltagssorge werden die jungen Menschen von den Erzieher*innen bei Krankheit so versorgt, wie Eltern es mit ihren Kinder zu Hause in der Regel auch tun – sie pflegen sie und gehen ggf. mit ihnen zum Arzt. Wenn ein junger Mensch schwerer erkrankt ist, werden die Eltern oder Sorgeberechtigten informiert.
„Eltern werden nicht miteinbezogen in die Betreuung und Erziehung“
Die Zusammenarbeit mit Eltern und Sorgeberechtigten ist uns ein wichtiges Anliegen. Eltern können einen Erzieher bzw. eine Erzieherinin anrufen oder es werden Telefontermine vereinbart. Die Kinder und Jugendliche sind an Wochenenden und in den Ferien zuhause. In der Woche gibt es Telefontermine der Eltern mit ihren Kindern. Wir teilen den Eltern z.B. Termine zu Elternabenden in den Schulen mit und laden sie zur Teilnahme ein.
„Kinder sind völlig verängstigt, dürfen nicht darüber reden, was in der Gruppe vor sich geht“
Geheimnisse sind Gift für Kinder. Wir ermutigen Kinder darum über das, was sie bedrückt, zu sprechen. In der Einrichtung gibt es zwei Vertrauenspädagogen, an die sich Kinder wenden können. Es gibt anonyme Beschwerdemöglichkeiten über Briefkästen in den Gruppen und an zentraler Stelle im Haupthaus. Informationen zum Zugang zu externen Beschwerdemöglichkeiten sind in allen Wohngruppen ausgehängt.
„Auch im Mutter Kind Heim haben die Mütter Angst ihre Kinder zu verlieren, wenn sie sich beschweren“
Eine sogenannte In-Pflege-Gabe oder auch eine Inobhutnahme eines Kleinkindes ist ein komplexer Prozess an dessen Ende eine Entscheidung des zuständigen Jugendamtes steht. Eine Beschwerde gegen die Einrichtung kann ein solches Verfahren nicht auslösen.
„Kinder/Jugendliche bekommen sehr wenig zu essen und müssen oft hungern!“
Die Versorgung unserer Bewohner*innen ist uns ein wichtiges Anliegen. Den Wohngruppen stehen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung, Mitarbeiter*innen werden geschult, abwechslungsreiche und gesunde Lebensmittel anzubieten. Aber es ist wie in Familie – nicht jeder und jedem, schmeckt das Essen gleich gut und immer.
Uns ist kein Fall bekannt, in dem einer Wohngruppe vorgeworfen wurde, dass die Kinder hungern müssten.